Aktuell

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen veröffentlicht

Am 20. Januar 2022 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen (ABA-VwV) nach Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 735/21) veröffentlicht. Diese Vorschrift dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 vom 10.08.2018) sowie der Abfallverbrennung bezüglich der Schlackenaufbereitung (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 vom 12. November 2019) und ist die erste sog. sektorale Verwaltungsvorschrift, die die Regelungen der am 01.12.2021 in Kraft getreten Novelle der TA Luft 2021 ergänzt. In ihrem Anwendungsbereich gehen die Regelungen der ABA-VwV der TA Luft 2021 vor; die übrigen Anforderungen der TA Luft 2021 bleiben jedoch unberührt, so dass sich hier eine teilweise unübersichtliche Regelungslage ergibt. Wie auch in der TA Luft binden die Regelungsinhalte der VwV die Anlagenbetreiber nicht unmittelbar, es bedarf zur rechtlichen verbindlichen Umsetzung vielmehr einer nachträglichen Anordnung oder einer Nebenbestimmung in einem Genehmigungsbescheid.

Die ABA-VwV betrifft

  • Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren, Entgasen, Strippen oder Waschen gemäß Nummer 8.7 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur chemischen Behandlung gemäß Nummer 8.8 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen gemäß Nummer 8.9.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen gemäß Nummer 8.10 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen gemäß Nummer 8.11.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • Anlagen zur sonstigen Behandlung gemäß Nummer 8.11.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Die gemäß den Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen festgelegten allgemeinen Sanierungsfristen 17.08.2022 bzw. 04.12.2022 werden auf Grund der langen Rechtsetzungsphase nicht haltbar sein. Hier bedarf es der Umsetzung durch die Behörden mit Augenmaß.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 7 plus 4.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das BMU veröffentlicht einen Verordnungsentwurf zur Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Das BMU veröffentlicht einen ersten Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ((EU) 2018/2001 - RED II).

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist seit 01. November 2020 in Kraft.

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der BAT Schlussfogerungen (BATC) in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV) verabschiedet.

Das BMU hat am 29.07. den Entwurf einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) und den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) veröffentlicht.

Die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 23. Juni 2020 veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Dies betrifft insbes. in Anhang 13 die Holzwerkstoffindustrie, in Anhang 22 die Chemische Industrie und in Anhang 39 die Nichteisenmetallerzeugung.