Aktuell

Aufnahme der Siedlungsabfallverbrennung in das Emissionshandelssystem der EU ab 2028 vorgeschlagen

Um Klimaneutralität zu erreichen, sollen Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen (Müllverbrennungsanlagen) langfristig in das europäisches Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments für die Reform des Emissionshandelssystems schlägt dies ab 2028 vor. Damit eventuelle unerwünschte Auswirkungen auf die Deponierung und den Export von Abfällen in Drittstaaten vermieden werden können, soll zuvor eine Folgenabschätzung stattfinden, deren Ergebnisse 2025 vorgelegt werden sollen. Bei Bedarf sollen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlägen erarbeitet werden, die diese Effekte verhindern.

In der Begründung des Änderungsvorschlags wird auf die wiederholte Forderung des Europäischen Parlaments hingewiesen, dass alle Wirtschaftssektoren zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele einen Beitrag leisten müssten. Um Klimaneutralität zu erreichen, müssten Anlagen für die Verbrennung von Siedlungsabfällen langfristig in das Emissionshandelssystem einbezogen werden. Dem Entwurf zufolge ist jedoch wegen des Risikos, dass Abfälle statt in die Verbrennung zu gehen, deponiert oder in Länder außerhalb der EU exportiert werden, eine Übergangsfrist erforderlich.

Dieser Vorschlag wird derzeit kontrovers diskutiert. Während Umweltverbände die Frist als zu großzügig kritisieren, verweisen die Betreiber der Abfallverbrennungsanlagen auf die dadurch verursachte Preiserhöhung, die sich bis zum Gebührenzahler auswirken würde. Dem stände keine adäquate Lenkungswirkung zur Reduktion der CO2-Emissionen im Restabfall gegenüber, es könnte im Gegenteil zu klimaschädlichen Verlagerung der Stoffströme z.B. in Richtung Deponie kommen.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 9 plus 2.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Das BMU veröffentlicht einen Verordnungsentwurf zur Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Das BMU veröffentlicht einen ersten Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ((EU) 2018/2001 - RED II).

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist seit 01. November 2020 in Kraft.

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der BAT Schlussfogerungen (BATC) in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV) verabschiedet.

Das BMU hat am 29.07. den Entwurf einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) und den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) veröffentlicht.

Die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 23. Juni 2020 veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Dies betrifft insbes. in Anhang 13 die Holzwerkstoffindustrie, in Anhang 22 die Chemische Industrie und in Anhang 39 die Nichteisenmetallerzeugung.