Aktuell

Brandenburg - Vollzugshinweise zur Einordnung der Abfälle zu den Spiegeleinträgen der AVV aktualisiert

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung wurden mit Stand vom 2. Juli 2020 aktualisiert.

Im Rahmen eines bundesweiten Erfahrungsaustausches der Abfallbehörden unter Beteiligung der Länder Brandenburg und Berlin zur Harmonisierung des Vollzugs der AVV wurden "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit" erarbeitet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die finale Fassung der Technischen Hinweise vom 4. Dezember 2018 in ihrer 112. Vollversammlung im Jahr 2019 zur Veröffentlichung freigegeben und den Ländern zur Anwendung empfohlen. Daher war eine Aktualisierung der bisherigen Fassung der "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung" erforderlich.

Änderungen betreffen u.A.

  • neue Analysenmethode (ätzend/reizend über die Methode nach YOUNG (als Vortest) sowie über die Methode B.40 (TER-Test) oder B.40 bis (Test mit menschlichem Hautmodell).),
  • die Einbeziehung der EU-POP-Verordnung,
  • Änderungen der Berücksichtigungsgrenzen bei HP14 (ökotoxisch) in Anlage II
  • Änderungen der ergänzenden Zuordnungshinweise für 05 01 09* (Schlämme), 09 01 11*/16 01 21*/16 02 13*/16 02 15*/20 01 33*/20 01 35* (Litiumbatterien), 10 09 14 (Bentonit), 17 09 03* (Dachpappe mit karzinogenen Mineralfasern), 19 07 02* (Deponiesickerwasser) in Anlage III
  • Schwellenwerte für Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz (Erhöhung(!) für Cd, Ni, Sn(org.), Co, Ag, V; Änderung bei Mineralfasern; Änderung der Summenzuordnungen) in Anlage IV
  • Änderungen in Analysenvorschriften.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind die geänderten Vollzugshinweise im Land Brandenburg verbindlich anzuwenden.

Wenn Sie Fragen haben

Was ist die Summe aus 6 und 3?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.