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Bundesrat beschließt die Neufassung der 13. BImSchV

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen. Dies geschah trotz der derzeitig in der Schwebe  befindlichen BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen (LCP), die das Europäische Gericht (EuG) für nichtig erklärt hat (Urteil vom 27.01.2021 – T-699/17). Ggf. kann hieraus geschlussfolgert werden, dass der Bundesrat sich sicher ist, dass nach der 12-monatigen Übergangsfrist die Schlussfolgerungen wieder formal unverändert gelten?

Inhaltlich wurden eine Reihe von Änderungsanträge gestellt und beschlossen. Einige betreffen Änderungen bei den Meßverpflichtungen. Als inhaltlich bedeutender Punkt kann angemerkt werden, dass die vom Umweltausschuss geplanten Verschärfungen hinsichtlich des Quecksilber-Grenzwertes bei Kohlekraftwerken (dauerhafter Grenzwert für Altanlagen und Dauer der Übergangsfrist) erhöht bzw. verlängert wurden. Die NOx Grenzwerte für Gasturbinen wurden gegenüber der Entwurfsvorlage verschärft.

Ergänzung: Das Kabinett hat am 11.05. der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung zugestimmt. Nun muss noch (voraussichtlich im Juni 2021) der Bundestag zustimmen, damit die 13. BImSchV noch in dieser Legislaturperiode veröffentlicht werden kann.

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Der Referentenentwurf zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP (incl. Abfallmitverbrennung) und organische Grundchemkalien LVOC in der 13. und 17. BImSchV ist zur Anhörung versandt.

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