Aktuell

Entwurf zum LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG vorgelegt

Zur Sicherstellung der nationalen Energieversorgung hat die Bundesregierung einen Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases
(LNG-Beschleunigungsgesetz - LNGG)
  vorgelegt. Hier werden wesentliche Beschleunigungspotenziale für bestimmte LNG Anlagen beschrieben. Dies betrifft u.a. folgende Themen:

  • Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung,
  • Verkürzung von Auslegungs- und Einwendungsfristen auf je 1 Woche,
  • Erörterungstermin als Videokonferenz oder hybrid möglich,
  • Änderung der Benehmensregelung für den Naturschutz,
  • Änderung der Vergaberegeln für öffentliche Aufträge,
  • Geltungsbereich auch für bereits laufende Verfahren sowie
  • Genehmigung für den Betrieb der Anlagen (nur) bis Ende 2040 möglich.

Inwieweit dieses Gesetz als Blaupause für andere dringliche Vorhaben der Industrie bezüglich der Energietransformation oder des Klimawandels dienen kann, bleibt abzuwarten.

Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen

Bitte rechnen Sie 1 plus 9.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.