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Entwurf zur Änderung der IE-Richtlinie veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 05.04.2022 einen Entwurf zur Änderung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht.

Nach erster kursorischer Durchsicht werden einige Branchen neu in den Geltungsbereich aufgenommen. Dazu gehören

  • die Rinderhaltung,
  • Teile der extraktiven Industrie (Gewinnung von Metallen und Mineralien) und
  • die Lithium basierte Batteriefertigung.

Es wird/werden u.a.

  • Umweltleistungs- und neu auch Verbrauchswerte in die BREF Dokumente aufzunehmen sein,
  • die Emissionsbandbreiten um die "emission levels associated with emerging techniques", also Emissionswerte für Zukunftstechnologien, ergänzt,
  • die effiziente Nutzung von Ressourcen und Wasser wird als Grundpflicht festgeschrieben,
  • die Lieferkette stärker berücksichtigt,
  • ein Umweltmanagement zu implementieren sein und dabei  bis 31.12.2031 ein "Transformationsplan" zur Dekarbonisierung der Industrie vorzulegen sein (der im Bescheid festzuschreiben ist),
  • die Grenzwerte am unteren Rand der Emissionsbandbreite mit Begründungspflicht für den Betreiber, wenn dies nicht möglich sein soll, festzulegen sein.

Dieser Entwurf wird sicher zu ausführlichen Diskussionen führen. Die Richtlinie soll ab 2024 gelten und wäre dann in nationales Recht umzusetzen.

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