Aktuell

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren verabschiedet

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitverfahren wurde am 06.07.2023 verkündet. Letzte formale Berichtigungen gab es am 16.08.2023.

Das im "Herbstpaket" der Bundesregierung angekündigte Ziel der Beschleunigung von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren ist damit umgesetzt.

Die wesentlichen Änderungen betreffen v.a. das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO):

  • Umstellung des förmlichen schriftlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses),
  • Behördenbeteiligung ebenfalls digital mit Verweis auf die im Internet veröffentlichten Daten (ohne Papierversion),
  • Straffung des Verfahrens bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden: Stellungnahmen dann nur noch zu geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen; damit Beseitigung von unnötig weiten erneuten Beteiligungsverfahren bei der Änderung von Planentwürfen und
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden, von 3 Monaten auf 1 Monat.

Weitere Änderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Photovoltaikanlagen, Solarparks und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, wenn von Bebauungsplänen abgewichen werden soll sowie das Windenergieflächenbedarfsgesetz.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine Sonderklausel für Katastrophenfälle, damit im Falle eines Wiederaufbaus in betroffenen Gebieten vom BauGB befristet abgewichen werden kann. Weiterhin enthält das Gesetz eine Erweiterung des Sonderbaurechts, das derzeit für Flüchtlingsunterkünfte, gilt auf Schulen und Kitas.

Wenn Sie Fragen haben

Bitte rechnen Sie 2 plus 3.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der Referentenentwurf zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP (incl. Abfallmitverbrennung) und organische Grundchemkalien LVOC in der 13. und 17. BImSchV ist zur Anhörung versandt.

Seit Anfang Juni gelten die neuen Vorschriften der Bundeskompensationsverordnung, die den naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz bei Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur und industriellen Vorhaben neu regeln.

Das BMU hat einen Referentenentwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung veröffentlicht.

Die Bundesregierung plant, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die derzeit wegen der Einschränkungen durch die Chorona Pandemie ins Stocken geraten sind.

Der neue Entwurf der Ersatzbaustoffverodnung wird nach wie vor kontrovers diskutiert.

Das Bundesumweltministerium hat den eigentlich bereits für Anfang des Jahres angekündigten Diskussionsentwurf zur AltholzV (Stand 24.04.2020) vorgelegt. Die Verbändebeteiligung läuft bis zum 29. Mai.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des deutschen PRTR Gesetzes (SchadRegProtAG) gestartet.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) gestartet.