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Kabinett beschließt BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV

Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV beschlossen. Die Verordnung stellt sicher, dass Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt.

Als Gegenleistung für die Kompensationszahlungen sind die Unternehmen verpflichtet, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und ab 2025 mindestens 80 Prozent des Beihilfebetrages in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren.

Die Behandlungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages. Da die Kompensationen eine Beihilfe darstellen, wird die Bundesregierung zudem die Genehmigung der Verordnung durch die Europäische Kommission beantragen.

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Der Referentenentwurf zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP (incl. Abfallmitverbrennung) und organische Grundchemkalien LVOC in der 13. und 17. BImSchV ist zur Anhörung versandt.

Seit Anfang Juni gelten die neuen Vorschriften der Bundeskompensationsverordnung, die den naturschutzrechtlichen Ausgleich und Ersatz bei Vorhaben der öffentlichen Infrastruktur und industriellen Vorhaben neu regeln.

Das BMU hat einen Referentenentwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Schlussfolgerungen über die besten verfügbaren Techniken für die Abfallbehandlung veröffentlicht.

Die Bundesregierung plant, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die derzeit wegen der Einschränkungen durch die Chorona Pandemie ins Stocken geraten sind.

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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des deutschen PRTR Gesetzes (SchadRegProtAG) gestartet.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) gestartet.