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KAS-63 verabschiedet

Die Kommission für Anlagensicherheit hat die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ verabschiedet.

Im Rahmen der KAS 63 werden Empfehlungen von angemessenen Sicherheitsabständen bei Anlagen zur Erzeugung, Lagerung, Abfüllen, Umschlagen und Verwendung von gasförmigem Wasserstoff mit Rohrleitungen mit Innendurchmessern vom maximal 15 mm (Leckfläche: 180 mm²) und Anlagen mit Rohrleitungen mit Innendurchmessern von über 15 mm (Leckfläche: 490 mm²) abgegeben. Es werden dort, ohne Berechnung im Einzelfall, Abstände von 50 m bis 180 m, je nach Leckfläche und Druckstufe, empfohlen.

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Im Februar wurde der Final Draft der BAT Dokumente für Schmieden und Gießereien veröffentlicht. Bereits im Dezember 2023 wurden die BVT-Schlussfolgerungen für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte verkündet.

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden und tritt damit ab dem 16.02.2024 in Kraft.

Der Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Anlagen zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung organischer Lösungsmittel und der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien (Oberflächenbehandlungs-VwV) wurde am 09.02.2024 veröffentlicht.

Das Umweltministerium hat Ende November den Entwurf zur "Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes - (Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV)" vorgelegt.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Die KAS 63 „Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands für Anlagen mit gasförmigem Wasserstoff“ wurde verabschiedet.

 

Die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz LAI hat im November das aktualisierte „Merkblatt Schornsteinhöhenbestimmung zur TA Luft 2021“ (Stand: 04.07.2023) veröffentlicht.

Am 12.10.2023 hat der Bundestag der Novelle der 17. BImSchV zugestimmt. Nun muss der Bundesrat entscheiden, um die geänderte Verordnung endgültig in Kraft treten zu lassen.