Aktuell

Klimaschutznovelle des BImSchG zur Verfahrensbeschleunigung in Kraft

Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Diese wurde nun am 08.07.2024 veröffentlich und tritt damit in Kraft.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Einbezug des Klimas als Schutzgut im BImSchG,
  • Entfall der Prognoseentscheidung der Behörde bei Beantragung des vorzeitigen Beginns (§8a BImSchG) bei Anlagen auf bereits bestehenden Standorten oder bei Änderungsgenehmigung,
  • Möglichkeit (!) des Verzichtes auf Papierexemplare des Antrages,
  • Auslegung der Anträge im Internet als Regelfall mit Widerspruchsmöglichkeit des Antragstellers,
  • unverzügliche Weitergabe eingegangener Stellungnahmen an den Vorhabensträger,
  • bei Verfristung der Stellungnahmefrist der Fachbehörden einmalige Verlängerung um max. 1 Monat möglich,
  • verbindliche Monatsfrist für StN von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff (hier muss die federführende Behörde nach Ablauf der Frist die (fehlende) StN der Fachbehörde ersetzen bzw. ein Sachverständigengutachten zu Lasten der Fachbehörde einholen,
  • Sachverständigengutachten auch in Fällen, wenn von vorneherein davon auszugehen ist, "dass eine beteiligte Behörde innerhalb der Frist nicht in der Lage ist, zu entscheidungserheblichen Aspekten des Antrags Stellung zu nehmen",
  • Fristverlängerung in Antragsverfahren durch Genehmigungsbehörde nur noch einmalig möglich, weitere Verlängerung nur Zustimmung der Antragstellerin,
  • Informationspflicht der Aufsichtsbehörde bei jeder Fristüberschreitung,
  • statt des Erörterungstermins nun auch (dauerhaft) Onlinekonsultation, Video- oder Telefonkonferenz möglich,
  • nachträgliche Änderung von Nebenbestimmungen durch gleichwertige Maßnahmen möglich,
  • Präzisierung der Veröffentlichungspflicht bei Änderungsvorhaben (wenn Änderung oder Erweiterung selbst die Leistungsgröße der 4. BImSchV (Buchstabe E in Spalte d des Anhang 1) überschreitet,
  • Vereinfachungen beim Repowering von Windkraftanlagen,
  • verstärkte Einbeziehung von Sachverständigen,
  • Detaillierung der Aufgaben eines behördlichen Projektmanagers sowie Kostentragungsregelung (direkte Abrechnung zw. Antragstellerin und Projektmanager)
  • Genehmigungsfrist beginnt (spätestens) mit Eingang der erstmalig von den Behörden nachgeforderten Unterlagen,
  • Pflicht zur schriftlichen Unterrichtung des Vorhabensträgers mit Angabe des Fristbeginns,
  • Möglichkeit des Nachreichens der Bestätigung des Entsorgungsweges durch den Entsorgers bis vor Inbetriebnahme (wie beim AZB),
  • Präzisierung der Vollständigkeitsprüfung (Unterlagen sind prüffähig, d.h. allen rechtlich relevanten Aspekten des Vorhabens sind abgedeckt und Behörde wird in die Lage versetzt, den Antrag zu prüfen. Fachliche Einwände und Nachfragen stehen der Vollständigkeit nicht entgegen, sofern die betreffende Unterlage eine fachliche Prüfung überhaupt ermöglicht).

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Liste der aktuellen Themen

Das BMU veröffentlicht einen Verordnungsentwurf zur Änderung der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen).

Das BMU veröffentlicht einen ersten Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ((EU) 2018/2001 - RED II).

Der Bundesrat hat der sogenannten Mantelverordnung der Bundesregierung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zugestimmt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist seit 01. November 2020 in Kraft.

Die Arbeitshilfe zur Überwachung von Boden und Grundwasser bei Anlagen nach der IE-Richtlinie wurde mit Stand vom 21. Februar 2020 eingeführt.

Die in Brandenburg geltenden Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV wurden aktualisiert.

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der BAT Schlussfogerungen (BATC) in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien (OGC-VwV) verabschiedet.

Das BMU hat am 29.07. den Entwurf einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder (UVP-Portale-Verordnung – UVPPortV) und den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das zentrale Internetportal des Bundes (Bundes-UVP-Portal-VwV) veröffentlicht.

Die Zehnte Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 23. Juni 2020 veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Dies betrifft insbes. in Anhang 13 die Holzwerkstoffindustrie, in Anhang 22 die Chemische Industrie und in Anhang 39 die Nichteisenmetallerzeugung.