Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Luft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024  ergänzt und aktualisiert. Mit ihrem Umlaufbeschluss 03/2024 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

48 neue Vollzugsfragen wurden ergänzt:

  • 5 – Anforderungen an Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren
  • 5.2.3.4 – Definition der Begriffe „Bearbeitung“ / „Aufbereitung“
  • 5.2.3.5.2 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • NEU: 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • 5.2.5 – Verhältnis TA Luft zur 31. BImSchV
  • 5.3.2.1 – Einzelmessung zeitlicher Abstand
  • 5.4.1.2b – Anforderung Gesamtstaub an die „Lagerung und Aufbereitung von Holz“ für Anlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV
  • 5.4.1.2.2 – Anforderungen in Abgrenzung zur 44. BImSchV.
  • 5.4.4 – Anforderung an brennbare Gase/Dämpfe
  • 5.4.6.2 – Verweis auf 5.4.1.2.x redaktioneller Fehler
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Phasenfütterung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - abweichende Anforderung an Nährstoffausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Anforderungen an Stickstoff- bzw. Phosphorausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Überschreitung der zulässigen max. Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Nährstoffausscheidungen zu betrachtende Bereiche
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Zusammenhang Nährstoffausscheidung - Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen f) – diskontinuierliche Gülleüberführung zum Lagerbehälter
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen g) – Güllezwischenlagerung in Güllekanälen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen h) – Anforderung an ältere IED-Anlagen ohne Zwangslüftung
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) Anforderung Geruchsstoffkonzentration
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen i) – Abgrenzung Anforderungen an Bestandsanlagen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Anforderungen an Gülleläger
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Abdeckung von Behältern
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen k) - Festmistmieten vs. Dunglagerstätten
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l) – Anforderungen an Auslaufflächen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l1) - Güllehochbehälter
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung –Nachweis Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung – Nachweis Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen - Abdeckung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Umsetzungsfrist Anforderungen 5.4.7.1 l)
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Abschlämmwasser von Chemowäschern
  • 5.4.8.5 - „Ausreichende Dimensionierung“ für die Fertigkompostlagerung
  • 5.4.8.5 – Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen
  • 5.4.8.5 – Kompostierungsanlagen Ammoniakemissionswert
  • 5.4.8.12.3 – Anforderungen an Schrottplätze
  • 5.5.2 – Ableitung von Abgasen
  • Anhang 2 – Vorgehen bei Schornsteinhöhen kleiner 1,7-facher Gebäudehöhe
  • Anhang 8 – Abgrenzung eutrophierender und versauernder Einträge
  • Anhang 8 – Säureäquivalent
  • Anhang 9 – Anwendung der 5 kg-Isolinie
  • Anhang 11 - Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen
  • Anhang 11 – Gülleansäuerung vs. Anforderungen AwSV
  • Anhang 11 - Gesamtemissionsfaktor beim Einsatz mehrerer Techniken
  • Anhang 11 – Umgang bei der Mast von Bruderhähnen.
  • Anhang 12 - Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung
  • Anhang 12 - Tierart und Haltungsverfahren angepasste Messprogramme

Zwei neue ersetzen bestehende Vollzugsfragen:

  • 5.2.6.3 – Ersatz der Flanschverbindung“ wurde überarbeitet
  • 5.4.10.23a – Anlagen zur Textilveredelung – Bedrucken von Textilien“ wurde überarbeitet

Weiterhin gab es redaktionelle Änderungen.

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