Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Luft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024  ergänzt und aktualisiert. Mit ihrem Umlaufbeschluss 03/2024 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

48 neue Vollzugsfragen wurden ergänzt:

  • 5 – Anforderungen an Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren
  • 5.2.3.4 – Definition der Begriffe „Bearbeitung“ / „Aufbereitung“
  • 5.2.3.5.2 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • NEU: 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • 5.2.5 – Verhältnis TA Luft zur 31. BImSchV
  • 5.3.2.1 – Einzelmessung zeitlicher Abstand
  • 5.4.1.2b – Anforderung Gesamtstaub an die „Lagerung und Aufbereitung von Holz“ für Anlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV
  • 5.4.1.2.2 – Anforderungen in Abgrenzung zur 44. BImSchV.
  • 5.4.4 – Anforderung an brennbare Gase/Dämpfe
  • 5.4.6.2 – Verweis auf 5.4.1.2.x redaktioneller Fehler
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Phasenfütterung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - abweichende Anforderung an Nährstoffausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Anforderungen an Stickstoff- bzw. Phosphorausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Überschreitung der zulässigen max. Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Nährstoffausscheidungen zu betrachtende Bereiche
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Zusammenhang Nährstoffausscheidung - Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen f) – diskontinuierliche Gülleüberführung zum Lagerbehälter
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen g) – Güllezwischenlagerung in Güllekanälen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen h) – Anforderung an ältere IED-Anlagen ohne Zwangslüftung
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) Anforderung Geruchsstoffkonzentration
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen i) – Abgrenzung Anforderungen an Bestandsanlagen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Anforderungen an Gülleläger
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Abdeckung von Behältern
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen k) - Festmistmieten vs. Dunglagerstätten
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l) – Anforderungen an Auslaufflächen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l1) - Güllehochbehälter
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung –Nachweis Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung – Nachweis Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen - Abdeckung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Umsetzungsfrist Anforderungen 5.4.7.1 l)
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Abschlämmwasser von Chemowäschern
  • 5.4.8.5 - „Ausreichende Dimensionierung“ für die Fertigkompostlagerung
  • 5.4.8.5 – Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen
  • 5.4.8.5 – Kompostierungsanlagen Ammoniakemissionswert
  • 5.4.8.12.3 – Anforderungen an Schrottplätze
  • 5.5.2 – Ableitung von Abgasen
  • Anhang 2 – Vorgehen bei Schornsteinhöhen kleiner 1,7-facher Gebäudehöhe
  • Anhang 8 – Abgrenzung eutrophierender und versauernder Einträge
  • Anhang 8 – Säureäquivalent
  • Anhang 9 – Anwendung der 5 kg-Isolinie
  • Anhang 11 - Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen
  • Anhang 11 – Gülleansäuerung vs. Anforderungen AwSV
  • Anhang 11 - Gesamtemissionsfaktor beim Einsatz mehrerer Techniken
  • Anhang 11 – Umgang bei der Mast von Bruderhähnen.
  • Anhang 12 - Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung
  • Anhang 12 - Tierart und Haltungsverfahren angepasste Messprogramme

Zwei neue ersetzen bestehende Vollzugsfragen:

  • 5.2.6.3 – Ersatz der Flanschverbindung“ wurde überarbeitet
  • 5.4.10.23a – Anlagen zur Textilveredelung – Bedrucken von Textilien“ wurde überarbeitet

Weiterhin gab es redaktionelle Änderungen.

Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen

Bitte addieren Sie 8 und 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die LAGA hat Hinweise zur Einstufung von titandioxidhaltigen Abfällen veröffentlicht, um die Einstufung in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle zu erleichtern.

Das EU-Parlaments schlägt vor, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in das Emissionshandelssystem ETS einzubeziehen.

In 2021 wurden 2 neue Entwürfe der BVT-Schlussfolgerungen für die Stahlverarbeitung und für Tierschlachtanlagen veröffentlicht.

Änderung der zentralen Durchführungsverordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz in der Anhörung

Durch die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) wurden das Marktüberwachungsgesetz (MÜG), die Novelle des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erlassen bzw. novelliert. Die Regelungen wurden damit neu strukturiert.

Am heutigen Tage wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) die Neufassung der TA Luft veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung am 23.06.2021 der Neufassung der TA Luft mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zugestimmt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft am 28. Mai 2021 zugestimmt, allerdings nur unter der Bedingung von mehr als 200 Einzeländerungen am Rechtstext.

Der Bundestag hat am 06.05.2021 die vom Kabinett vorgelegte Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.