Aktuell

LAI aktualisiert Auslegungshinweise zur TA Luft

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat die Vollzugsfragen zur TA-Luft vom März 2023 nunmehr mit Stand vom 06.03.2024  ergänzt und aktualisiert. Mit ihrem Umlaufbeschluss 03/2024 hat die Umweltministerkonferenz die Aktualisierung zur Kenntnis genommen und der Veröffentlichung zugestimmt.

48 neue Vollzugsfragen wurden ergänzt:

  • 5 – Anforderungen an Anlagen zur Behandlung von verunreinigtem Boden durch biologische Verfahren
  • 5.2.3.4 – Definition der Begriffe „Bearbeitung“ / „Aufbereitung“
  • 5.2.3.5.2 – Redaktioneller Fehler
  • 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • NEU: 5.2.3.6 – Besondere Inhaltsstoffe in abtrennbaren Feinfraktionen und Umgang mit Holzstaubemissionen
  • 5.2.5 – Verhältnis TA Luft zur 31. BImSchV
  • 5.3.2.1 – Einzelmessung zeitlicher Abstand
  • 5.4.1.2b – Anforderung Gesamtstaub an die „Lagerung und Aufbereitung von Holz“ für Anlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV
  • 5.4.1.2.2 – Anforderungen in Abgrenzung zur 44. BImSchV.
  • 5.4.4 – Anforderung an brennbare Gase/Dämpfe
  • 5.4.6.2 – Verweis auf 5.4.1.2.x redaktioneller Fehler
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Phasenfütterung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - abweichende Anforderung an Nährstoffausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) - Anforderungen an Stickstoff- bzw. Phosphorausscheidung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Überschreitung der zulässigen max. Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Nährstoffausscheidungen zu betrachtende Bereiche
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen c) – Zusammenhang Nährstoffausscheidung - Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen f) – diskontinuierliche Gülleüberführung zum Lagerbehälter
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen g) – Güllezwischenlagerung in Güllekanälen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen h) – Anforderung an ältere IED-Anlagen ohne Zwangslüftung
  • 5.4.7.1 – Bauliche und betriebliche Anforderungen – h) Anforderung Geruchsstoffkonzentration
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen i) – Abgrenzung Anforderungen an Bestandsanlagen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Anforderungen an Gülleläger
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen j) – Abdeckung von Behältern
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen k) - Festmistmieten vs. Dunglagerstätten
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l) – Anforderungen an Auslaufflächen
  • 5.4.7.1 - Bauliche und betriebliche Anforderungen l1) - Güllehochbehälter
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung –Nachweis Nährstoffausscheidungen
  • 5.4.7.1 - Messung und Überwachung – Nachweis Ammoniakminderung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen - Abdeckung
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Umsetzungsfrist Anforderungen 5.4.7.1 l)
  • 5.4.7.1 - Altanlagen – Abschlämmwasser von Chemowäschern
  • 5.4.8.5 - „Ausreichende Dimensionierung“ für die Fertigkompostlagerung
  • 5.4.8.5 – Anforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen
  • 5.4.8.5 – Kompostierungsanlagen Ammoniakemissionswert
  • 5.4.8.12.3 – Anforderungen an Schrottplätze
  • 5.5.2 – Ableitung von Abgasen
  • Anhang 2 – Vorgehen bei Schornsteinhöhen kleiner 1,7-facher Gebäudehöhe
  • Anhang 8 – Abgrenzung eutrophierender und versauernder Einträge
  • Anhang 8 – Säureäquivalent
  • Anhang 9 – Anwendung der 5 kg-Isolinie
  • Anhang 11 - Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen
  • Anhang 11 – Gülleansäuerung vs. Anforderungen AwSV
  • Anhang 11 - Gesamtemissionsfaktor beim Einsatz mehrerer Techniken
  • Anhang 11 – Umgang bei der Mast von Bruderhähnen.
  • Anhang 12 - Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung
  • Anhang 12 - Tierart und Haltungsverfahren angepasste Messprogramme

Zwei neue ersetzen bestehende Vollzugsfragen:

  • 5.2.6.3 – Ersatz der Flanschverbindung“ wurde überarbeitet
  • 5.4.10.23a – Anlagen zur Textilveredelung – Bedrucken von Textilien“ wurde überarbeitet

Weiterhin gab es redaktionelle Änderungen.

Wenn Sie den Text oder Hilfe bei der Interpretation benötigen

Bitte rechnen Sie 2 plus 7.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die (nächste) Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt.

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP und organische Grundchemkalien LVOC die Änderung der 13. und 17. BImSchV beschlossen.

Am 26.11.2020 hat der Bundestag die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien das u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG 2021 haben der Bundesrat und viele Verbände Stellung genommen.