Aktuell

Neue EU-Batterieverordnung in Kraft

Die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 trat am 17.08.2023 formell in Kraft. Sie löst die Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ab.  Folgende Schwerpunkte sind zu beachten:

  • Unterteilung der Batteriearten in Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Batterien für Elektrofahrzeuge, Industriebatterien und Starterbatterien
  • Einführung eines digitalen Batteriepasses und verpflichtende Deklaration zum CO2-Fußabdruck sowie entsprechende Kennzeichnung für:
    • Elektrofahrzeugbatterien
    • Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Fahrräder oder Roller
    • wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von > 2 kWh
  • Gerätebatterien müssen vom Verbraucher selbst leicht aus Elektrogeräten entnehm- und ersetzbar sein; bei LV-Batterien muss dies durch unabhängige Fachleute jederzeit während der Lebensdauer des Produktes möglich sein
  • Für die Sammlung von Altbatterien gelten verschärfte Zielvorgaben: für Gerätebatterien 45 % bis 2023 (63 % bis 2027, 73 % bis 2030).
    Für Batterien für leichte Verkehrsmittel ist eine Quote von 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031 vorgesehen.
  • Neue Ziele für die stoffliche Verwertung beim Recycling von Altbatterien: Lithium 50% bis 2027 (80% bis 2031); Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90% bis 2027 (95% bis 2031)
  • Neue Ziele für Mindestgehalt an recycelten Inhaltsstoffen zur Verwendung in neuen Batterien (aus Abfällen von Batterieproduktion und Verbrauchern)
    • Ab dem 18.08.2031: 16% für Kobalt, 85% für Blei, 6% für Lithium und 6% für Nickel
    • Ab dem 18.08.2036: 26% für Kobalt, 85% für Blei, 12% für Lithium und 15% für Nickel
  • Hersteller sind verpflichtet, in jedem Land, in dem sie keinen Sitz haben, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.

Die Umsetzung erfolgt ab dem 18.02.2024, zum Teil gelten längere Übergangsfristen.

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Liste der aktuellen Themen

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln‚ einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen (STS) wurden im Dezember 2020 veröffentlicht.

Am 28.01.2021 wurde der Referentenentwurf zur Änderung der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) in die Anhörung gegeben.

Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 die (nächste) Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen.

Das Bundeskabinett verlängerte am 20.01.2021 die Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022.

Das BMU hat einen Referentenentwurf zur Verordnung zur Änderung der Bioabfallverordnung, der Anzeige- und Erlaubnisverordnung sowie der Gewerbeabfallverordnung zur Konsultation versandt.

Das Bundeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung den nach langen Verhandlungen zwischen Wirtschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsressort abgestimmten Kabinettsentwurf der TA Luft beschlossen.

Am 02.12.2020 hat das Bundeskabinett in Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen LCP und organische Grundchemkalien LVOC die Änderung der 13. und 17. BImSchV beschlossen.

Am 26.11.2020 hat der Bundestag die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien das u.a. das Verpackungsgesetz novelliert.

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes EEG 2021 haben der Bundesrat und viele Verbände Stellung genommen.