Aktuell
Neuer Anlauf der Ersatzbaustoffverordnung
Totgesagte leben länger....
Der Märzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung trifft nach wie vor auf ein sehr geteiltes Echo. Das Eluat-Konzept des BMU ist in dem Entwurf nach wie vor enthalten, einige Abfälle wie SAV-Aschen, Edelstahlschlacken sowie Kupferhüttenmaterial, Stahlwerksschlacke und HMV-Asche der Kl.3 und Gießereisande der Kl.2 wurden aus dem Anwendungsbereich gestrichen, die Einbaumöglichkeiten (offener Einbau) anderer Materialien (u.a. RC-Baustoffe) im Entwurf beschränkt, Nutzungsbeschränkungen für empfindliche Gebiete eingefügt etc. Die Regelungen zum Nebenproduktstatus und Abfallende wurden mit Verweis auf das KrwG gestrichen. Dies bedingt Stoffstromverschiebungen in Richtung der Deponien, die nicht genau absehbar sind.
Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens siehr vor, dass der Bundesrat nochmals eine Befassung durchführen soll. Auf Grund der Kritik der Verbände und der Wirtschaft ist der Ausgang jedoch ungewiss.
Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen