Aktuell

Neuregelung des Rechtsrahmens zur Marktüberwachung, zur Produktsicherheit und zu überwachungsbedürftigen Anlagen

Die europäische Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU)2019/1020) vom 20. Juni 2019 trat am 16. Juli 2021 unmittelbar in Kraft. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, bestimmte deutsche Regelungen anzupassen. Als erstes wurde das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) vom 17. Juni 2021 veröffentlicht, das für sämtliche, auch nicht harmonisierte Marktüberwachungsvorschriften gilt. Die sich daraus ergeben konkurrierenden Regelungen wurden mit der Novelle und Verschlankung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) vom 27. Juli 2021 bereinigt. Damit wurde eine Trennung der Rechtsvorschriften nach Normadressaten (Einführer und Betreiber von Anlagen) realisiert.

Was ändert sich im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)?

Durch Herausnahme des 9. Abschnitts des ProdSG (§§ 34-38 a.F.) aus dem ProdSG von 2011 wird das Gesetz zu einem reinen Gesetz über die Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dies wird nun durch das Marktüberwachungsgesetz geregelt. Die Bestimmungen über die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens wurden überarbeitet und konkretisiert. Eine Ermächtigung zum Erlass von Verbotsverordnungen für das Inverkehrbringen bestimmter Produkte wurde aufgenommen.

Zahlreiche weitere Vorschriftenwerke wie

  • das Bauproduktengesetz,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung,
  • die Verordnung über elektrische Betriebsmittel,
  • die Aufzugsverordnung,
  • die Druckgeräteverordnung sowie
  • zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen

wurden im Zuge der Produktsicherheitsgesetznovelle angepasst und überarbeitet.

 

Bitte rechnen Sie 9 plus 1.

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Liste der aktuellen Themen

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.