Aktuell

novellierte 17. BImSchV endlich in Kraft

Nachdem das Umweltministerium die vom Bundesrat geforderten Änderungen insbesondere zur NOx Emission bei Bestandsanlagen in die Novelle der 17. BImSchV eingearbeitet hat, ist diese am 15.02.2024 veröffentlicht worden. Damit ist die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen nach etwas mehr als 4 Jahren nach Veröffentlichung in Deutschland ab dem 16.02.2024 in Kraft getreten.

Wesentliche Aspekte der Novelle sind:

  • verpflichtende Radioaktivitätskontrollen (außer Klärschlammverbrennung),
  • verpflichtende Einführung eines Umweltmanagementsystems,
  • strengere Grenzwerte für NOx, SOx, HF, HCl, Hg, Schwermetalle, PCDD/F,
  • geänderte Regeln für Bestandsanlagen,
  • Messung von Gesamtstaub, Cges und PCDD/F im Anfahrbetrieb,
  • zusätzliche Messung von polybromierten Dibenzodioxinen und -furanen sowie
  • Mindestanforderungen für die Energieeffizienz von Anlagen.
Die von der Branche erwartete Regelung zu NOx bei Bestandsanlagen in §8 Abs. 2 Nr. 3 für NOx ist (ohne rechtliche Gewähr) so zu lesen, dass für den Tagesmittelwert ein Grenzwert von 150 mg/m3 gilt.
 
Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <50 MW, die vor dem 2. Mai 2013 genehmigt oder errichtet wurden gilt ein Tagesmittelwert von 180 mg/m³, wenn sie eine selektive nicht-katalytische Reduktion anwenden (SNCR) und eine Selektive katalytische Reduktion (SCR) nicht anwendbar ist.
 
Für bestehende Abfallmitverbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung <50 MW gilt der Tagesmittelwert von 180 mg/m³, wenn eine selektive katalytische Reduktion (SCR) nicht anwendbar ist,
 
LAI-Vollzugshinweise zur 17. BImSchV werden voraussichtlich im Sommer veröffentlicht (auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens), u.a. mit den Themen Energieeffizienz und Emissionsmessungen bei An- und Abfahrvorgängen.
 
 
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Liste der aktuellen Themen

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.