Aktuell

Referentenentwurf des EEG 2021 in der Diskussion mit Bundesrat und Verbänden

Bei der ersten Lesung des Referentenentwurfes des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2021 im Bundestag am 29.10.2020 wurde der Entwurf nach kurzer Diskussion an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Was soll geändert werden?

  • Zielstellung von 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 soll durch klare Mengenziele bei Wind- und Solarkraft erreicht werden
  • Bei Windkraft soll die installierte Leistung bis 2030 bei 71 Gigawatt liegen (Ende 2019 rund 54 Gigawatt). Nach Branchenangaben kamen im ersten Halbjahr 2020 nur 0,6 Gigawatt Leistung neu hinzu.
  • Vor allem im windärmeren Süden Deutschlands sollen neue Windräder entstehen.
  • Betreiber neuer Windanlagen sollen zudem künftig der Standortgemeinde pro Jahr 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge zahlen.
  • Bei der Solarenergie soll jährlich ein schrittweise ansteigender Zuwachs von 4,6 bis 5,6 Gigawatt erreicht werden.
  • Große Solaranlagen, etwa auf Supermärkten oder anderen Gewerbedächern mit mehr als 500 Kilowatt Leistung, werden dem Entwurf zufolge künftig über Ausschreibungen gefördert. Die Zahl neuer Anlagen wird dadurch begrenzt.

Nach der Veröffentlichung haben der Bundesrat und viele Verbände Stellung genommen.

Während die Länderkammer in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf des EEG am 6. November höhere Ausbauziele für die Solar- und die Windenergie verlangt, da in Zukunft ein höherer Stromverbrauch zu erwarten sei, ist die Meinung der unterschiedlichen Verbände differenziert.

Innerhalb des Bundestages kritisiert die FDP die milliardenschweren Subventionen, Bürokratie und Planwirtschaft. Die SPD will die EEG Umlage als Instrument abschaffen und die Förderung über die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sowie über eine Erhöhung der Stromsteuer und den Abbau von klimaschädlichen Subventionen realisieren. Die Linke will Privilegien der Industrie beim EEG kippen und die AfD will das Gesetzt gleich ganz abschaffen.

Um den Bundesrat am 18.12. als spätest möglicher Termin für die Verabschiedung zu erreichen, wäre eine Befassung in der Bundestagssitzung zwischen dem 25. und 27.11. nötig. Die derzeitige Tagesordnung enthält diesen Tagesordnungpunkt (noch) nicht, so dass ein verspätetetes Inkrafttreten wahrscheinlich wird. Wir dürfen gespannt sein.

Wenn Sie Fragen haben oder die Entwürfe benötigen

Was ist die Summe aus 3 und 2?

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).

Das Bundeskabinett hat am 12.02.2020 den Gesetzentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Verbändeanhörung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden  Stoffen (AwSV) gestartet.

Die BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung (WI) und Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (FDM) wurden im Dezember 2019 veröffentlicht.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit am 26. November 2019 in Kraft getreten.