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Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV für Elektrolyseure

Die Bundesregierung hat am 24.11.2023 einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Danach sollen Elektrolyseure

  • bis zu 5 MW elektrischer Nennleistung immissionsschutzrechtlich genehmigungsfrei bleiben (die Baugenehmigung bleibt unberührt),
  • ab 5 MW elektrischer Nennleistung bis < 50 t/d Produktionskapazität im vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) und
  • Anlagen ≥ 50 t/d Produktionskapazität im vollständigen Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung)

geführt werden.

Damit sollen verfahrensrechtlichen Hindernisse, die dem Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur bisher im Wege standen, verringert werden. Leider ist das Inkrafttreten der Änderung an die Inkraftsetzung der Änderung der IE-Richtlinie gekoppelt, so dass die Rechtswirksamkeit erst spät im Jahre 2024 eintreten dürfte. Hier wäre mehr Mut zur zügigen Umsetzung angebracht gewesen. Deutschlandgeschwindigkeit? - Fehlanzeige.

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