Aktuell

Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV für Elektrolyseure

Die Bundesregierung hat am 24.11.2023 einen Referentenentwurf zur Änderung der 4. BImSchV bezüglich der Genehmigung von Elektrolyseuren vorgelegt.

Danach sollen Elektrolyseure

  • bis zu 5 MW elektrischer Nennleistung immissionsschutzrechtlich genehmigungsfrei bleiben (die Baugenehmigung bleibt unberührt),
  • ab 5 MW elektrischer Nennleistung bis < 50 t/d Produktionskapazität im vereinfachten Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) und
  • Anlagen ≥ 50 t/d Produktionskapazität im vollständigen Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung)

geführt werden.

Damit sollen verfahrensrechtlichen Hindernisse, die dem Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur bisher im Wege standen, verringert werden. Leider ist das Inkrafttreten der Änderung an die Inkraftsetzung der Änderung der IE-Richtlinie gekoppelt, so dass die Rechtswirksamkeit erst spät im Jahre 2024 eintreten dürfte. Hier wäre mehr Mut zur zügigen Umsetzung angebracht gewesen. Deutschlandgeschwindigkeit? - Fehlanzeige.

Wenn Sie Beratungsbedarf dazu haben

Bitte addieren Sie 7 und 8.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.