Aktuell

Referentenentwurf zur Altfahrzeugverordnung

Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraft getreten. Daraus folgen u.a. für Altfahrzeuge neue Anforderungen an das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Zur Umsetzung der Anorderungen hat das BMU am 23.03.2020 einen Referentenentwurf der AltfahrzeugV an die beteiligten Kreise zur Anhörung versandt. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 17. April 2020.

Hersteller von Fahrzeugen sollen verpflichtet werden, finanzielle und organisatorische Mittel vorzuhalten, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Außerdem sollen Autohersteller über die Vewertungsquoten Auskunft geben. Hier reicht aber auch ein Verweis auf die Jahresberichte auf der Homepage des BMU. Weiterhin sollen Informationspflichten der Hersteller an den Letzthalter zur Verwertung der Altfahrzeuge obligatorisch werden.

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Liste der aktuellen Themen

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.