Aktuell

Referentenentwurf zur Altfahrzeugverordnung

Am 4. Juli 2018 ist die Richtlinie zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in Kraft getreten. Daraus folgen u.a. für Altfahrzeuge neue Anforderungen an das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Zur Umsetzung der Anorderungen hat das BMU am 23.03.2020 einen Referentenentwurf der AltfahrzeugV an die beteiligten Kreise zur Anhörung versandt. Die Frist zur Einsendung schriftlicher Stellungnahmen endet am 17. April 2020.

Hersteller von Fahrzeugen sollen verpflichtet werden, finanzielle und organisatorische Mittel vorzuhalten, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Außerdem sollen Autohersteller über die Vewertungsquoten Auskunft geben. Hier reicht aber auch ein Verweis auf die Jahresberichte auf der Homepage des BMU. Weiterhin sollen Informationspflichten der Hersteller an den Letzthalter zur Verwertung der Altfahrzeuge obligatorisch werden.

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Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 07. Mai 2021 die Novelle der Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) beschlossen.

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