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Referentenentwurf zur Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV vorgelegt

Das Umweltministerium hat Ende November den Entwurf zur "Verordnung zur Festlegung der Anforderungen an die fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse im Anwendungsbereich des § 45b des Bundesnaturschutzgesetzes - (Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV)" vorgelegt. Diese konkretisiert die Anforderungen des kürzlich eingeführten §45b BNatSchG "Betrieb von Windenergieanlagen an Land".

Damit soll fachgerechte Durchführung einer Habitatpotentialanalyse für kollisionsgefährdete Brutvogelarten bei der Genehmigung von Windkraftanlagen geregelt werden. Die Regelvermutungen, dass

  • eine signifikante Risikoerhöhung nach § 45b Absatz 3 Nummer 1 des BNatSchG im zentralen Prüfbereich bzw.
  • keine signifikante Risikoerhöhung nach § 45b Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des BNatSchG im erweiterten Prüfbereich besteht,

können durch eine fachgerechte Habitatpotentialanalyse widerlegt werden. Artspezifische Festlegungen zu unattraktiven / besonders Attraktiven Habitaten mit entsprechenden Sicherheitsabständen vom Rand der Habitate vereinfachen die Anwendung.

Die Stellungnahmefrist für die Verbände endet am 05. Januar 2024.

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