Aktuell

Update: NaGeMi - VwV zur TA Luft in Kraft

Am 10. November 2023 wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (NaGeMi – VwV) wurde als sektorale Verwaltungsvorschrift zur TA Luft veröffentlicht.

Diese VwV gilt für folgende Anlagentypen (nach Nr. des Anhangs 1 der 4. BImSchV):

  • 7.5 Anlagen zum Räuchern von Fleisch- oder Fischwaren gemäß Nummer des Anhangs 1 der 4. BImSchV,
  • 7.21 Anlagen zum Mahlen von Nahrungsmitteln, Futtermitteln oder ähnlichen nicht als Nahrungs- oder Futtermittel bestimmten pflanzlichen Stoffen,
  • 7.22 Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen,
  • 7.23 Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Ölen oder Fetten aus pflanzlichen Rohstoffen,
  • 7.24 Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Zucker unter Verwendung von Zuckerrüben oder Rohzucker,
  • 7.25 Anlagen zur Trocknung von Grünfutter,
  • 7.27 Brauereien,
  • 7.29 Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kaffee oder Abpacken von gemahlenem Kaffee,
  • 7.30 Anlagen zum Rösten von Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen,
  • 7.32 Anlagen zur Behandlung oder Verarbeitung von Milch, Milch in Sprühtrocknern sowie Milcherzeugnissen oder Milchbestandteilen in Sprühtrocknern und
  • 7.34 Anlagen zur Herstellung von sonstigen Nahrungs- oder Futtermittelerzeugnissen.

Sie setzt die BVT-Schlussfolgerungen für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031) um und enthält

  • bauliche und betriebliche Vorschriften,
  • Emissionsbegrenzungen,
  • Anforderungen an Messung und Überwachung,
  • Sonder- und Altanlagenregelungen sowie
  • Sanierungsfristen

für die einzelnen Anlagentypen.

Die hier geltenden Regelungen gehen nach Nr. 5.1.1 Absatz 6 der TA Luft den Vorschriften der Nr. 5.4.X.X (X.X steht für die entsprechende Nr. des Anhang 1 der 4. BImSchV) der TA Luft vor.

Damit gelten bisher folgende sektorspezifische Verwaltungsvorschriften:

NaGeMi-VwV Verwaltungsvorschrift zur Reduzierung von Emissionen und anderer Umweltauswirkungen in der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie 10. November 2023

ABA-VwV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift Abfallbehandlungsanlagen 20. Januar 2022

Wenn Sie Fragen haben

Bitte addieren Sie 7 und 4.

Zurück

Liste der aktuellen Themen

Am 08.10. sind weitere temporäre Änderungen für Windenergieanlagen in das BImSchG aufgenommen worden.

Der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurde am 29.09.2022 veröffentlicht.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) wurden am 29.09.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und gelten bis 28.03.2023 (EnSikuMaV) bzw. 31.09.2024 (EnSimiMaV). Sie sehen verpflichtende Energieeinsparungsmaßnahmen für Gebäude, Gewerbe und Industrie vor.

Das BMUV hat am 12.09.2022 den Referentenentwurf einer Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 31.08. weitere Änderungen (Ausnahmeregeln) im BImSchG, der 4., 30. und 44. BImSchV beschlossen.

 

Der Bundesgesetzgeber hat einige Änderungen zur Erleichterung von temporären Ausnahmen beschlossen, der Länderausschuss Immissionsschutz LAI hat hierzu und zu noch geplanten weitergehenden Regelungen Vollzugshinweise veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 7. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet.

Seit dem 01.07.2022 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Parallel dazu hat die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) die Verwaltungsvorschrift „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ in der Ausgabe 2022 neu veröffentlicht sowie einen Entwurf "Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen" in das Konsultationsverfahren gegeben.

Das nun für das Brennstoffemissionshandelsgesetz zuständige Wirtschaftsministerium legt einen Referentenentwurf zum BEHG vor.