Aktuell
Vereinfachung von Genehmigungsverfahren im Zuge der Chorona Pandemie
Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sehen Verfahrensschritte vor, die die persönliche Anwesenheit erfordern (z.B. Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen, öffentlicher Erörterungstermin). Dies ist derzeit wegen der Chorona Pandemie nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Um diese Verfahren dennoch weiterführen zu können, hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf (Kabinettsentwurf des Planungssicherstellungsgesetzes) erarbeitet, der, befristet bis zum März 2021, Ersatzmöglichkeiten für die Beteiligung schaffen soll. Hier sind Veröffentlichung der Unterlagen im Internet und Online-Konsultationen vorgesehen.
Das Gesetz muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
Wenn Sie Fragen haben oder den Entwurf benötigen