Aktuell

Verlängerung der Regeln zu Ausnahmen auf Grund der drohenden Gasmangellage

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor. Sie können hier heruntergeladen werden. Folgende (wenige) Änderungen:

  • Verlängerung der Befristungsmöglichkeit für Ausnahmen von immissionsbezogenen Limitierungen vom 15.04.2023 auf den 15.04.2024 durch das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
  • Verweis auf Herausnehmen des § 73 BImSchG, d.h. durch Landesrecht können abweichende Regelungen zum Verwaltungsverfahren getroffen werden (mit etwas unklarem / fehlenden Bezug auf den Text)
  • Verlängerung der Befristung der Ausnahme nach §31k BImSchG (Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen) bis zum 25.04.2024

Weiterhin wurde die Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) für den dauerhaften Weiterbetrieb von nach den temporären Ausnahmen errichteten Anlagen um ein Jahr verlängert (6 Wochen nach den 16. April 2025 müssen alle Anforderungen der AwSV erfüllt oder die Anlage muss stillgelegt sein).

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Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor und eine Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) wurde um ein Jahr verlängert.

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