Aktuell

Verlängerung der Regeln zu Ausnahmen auf Grund der drohenden Gasmangellage

Die LAI Vollzugshinweise zur Gasmangellage liegen nun in der 4. Version vom 11.07.2023 vor. Sie können hier heruntergeladen werden. Folgende (wenige) Änderungen:

  • Verlängerung der Befristungsmöglichkeit für Ausnahmen von immissionsbezogenen Limitierungen vom 15.04.2023 auf den 15.04.2024 durch das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
  • Verweis auf Herausnehmen des § 73 BImSchG, d.h. durch Landesrecht können abweichende Regelungen zum Verwaltungsverfahren getroffen werden (mit etwas unklarem / fehlenden Bezug auf den Text)
  • Verlängerung der Befristung der Ausnahme nach §31k BImSchG (Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen) bis zum 25.04.2024

Weiterhin wurde die Übergangsfrist in der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) für den dauerhaften Weiterbetrieb von nach den temporären Ausnahmen errichteten Anlagen um ein Jahr verlängert (6 Wochen nach den 16. April 2025 müssen alle Anforderungen der AwSV erfüllt oder die Anlage muss stillgelegt sein).

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Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes ist Anfang April in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen. Die Kabinettsbefassung soll ebenfalls noch im April erfolgen.

Der Arbeitskreis Einstufung von Abfällen der KAS hat den Leitfaden KAS-61 "Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung" veröffentlicht. Er ersetzt den Leitfaden KAS-25.

Die sogenannte EU-Notfallverordnung  (EU 2022/2577) wurde durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Damit sollen Genehmigungsverfahren zum Ausbau von Windenergie an Land und auf See, Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze beschleunigt werden.

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten.

Im Januar 2023 wurden 2 neue BVT-Schlussfolgerungen für die Textilindustrie und für die Abgasreinigung in der Chemieindustrie veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Ressortabstimmung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren eingeleitet und das Anhörungsverfahren der Länder und Verbände gestartet.

Die rechtlichen Änderungen auf Grund der Gasmangellage sind in den §§31a bis l BImSchG (Immissionsschutz), dem §30a EnSiG (Betriebssicherheit) und der BG-V - Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung (wassergefährdende Stoffe) niedergelegt.

Das BMWK legt den Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 – EBeV 2030) vor.