Der Entwurf der Elften Novelle der Abwasserverordnung (AbwV) wurde am 18. März 2020 veröffentlicht. Dies betrifft insbes. Anhang 47 (Feuerungsanlagen), Anhang 33 (Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen), Anhang 40 (Metallbearbeitung und -verarbeitung) und Anhang 54 (Eingrenzung auf Solarzellenherstellung) sowie den neue Anhang 35 (Chipherstellung, herausgelöst aus dem bisherigen Anhang 54).